Kinderschutz

Child Protection Policy der Indienhilfe e.V. Herrsching

Präambel

Die Indienhilfe hat sich zum Ziel gesetzt „die Ungerechtigkeit im Verhältnis zwischen Dritte Welt- und Industrieländern zu vermindern, Verelendung aufzuhalten, menschenwürdige Lebensverhältnisse (wieder)herzustellen und ein anderes, an den Zielen der Nachhaltigkeit, der Gerechtigkeit, der Gewaltfreiheit und der möglichst weitgehenden Beteiligung aller Menschen an Verantwortung und Macht orientiertes Entwicklungsmodell durchzusetzen“ (siehe Grundsätze).

Insbesondere das Ziel der Gewaltfreiheit bedarf immer wieder der Überprüfung und vielfältiger präventiver Maßnahmen, zu denen auch die vorliegende Child Protection Policy gehört.

Die Studie zum Gewalterleben von Kindern in Indien hat eindrucksvoll gezeigt, wie häufig Kinder und Jugendliche von Gewalt betroffen sind. Zwei von drei Kindern werden körperlich misshandelt, über die Hälfte der Kinder war sexueller Gewalt ausgesetzt und jedes zweite Kind berichtet von emotionaler Gewalt, in den meisten Fällen durch Eltern, Erziehungsverantwortliche oder nahe Vertrauenspersonen. So berichten insbesondere Straßenkinder, Kinderarbeiter und Kinder, die einen großen Teil ihrer Zeit in Institutionen verbringen, vermehrt von Missbrauch und Misshandlung. (vgl. Study on Child Abuse: India 2007)

Das heißt, auch Einrichtungen und Projekte für Kinder und Jugendliche sind nicht automatisch gewaltfreie Zonen, wie sowohl der Forschungsbericht aus Indien besagt als auch die Medienberichte zum Außmaß von Missbrauch und Misshandlungen in deutschen Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen im letzten Jahr deutlich aufgezeigt haben.

Die Umsetzung der UN-Kinderrechte, zu deren Umsetzung sich die Indienhilfe e.V. ebenso verpflichtet sieht wie den Menschenrechten, bedarf also insbesondere Bereich des Rechts auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung aktiver Arbeit und vielfältiger Maßnahmen, um dies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen.

Um in den Projekten, die von der Indienhilfe e.V. unterstützt und finanziert werden, Gewalt jeglicher Form möglichst präventiv zu bekämpfen, hat sich die Indienhilfe im Rahmen dieser Child Protection Policy eine umfangreiche Selbstverpflichtung auferlegt, die bis auf kleinere Änderungen der Vorlage von VENRO entspricht und auf der Mitgliederversammlung am 22.10.2011 zur Abstimmung kam.

Verpflichtungen

Wir wollen den Schutz von Kindern und die nachfolgenden Standards als Qualitätsmerkmal in unserer In- und Auslandsarbeit etablieren. Der Verband und seine Mitglieder verpflichten sich,

Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung in ihren Rechten zu stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung zu schützen;

ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder und gefährdete Personen sicher ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird;

Kinder bei sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen und ihre Interessen bei der Planung und Umsetzung unserer Aktivitäten zu berücksichtigen;

innerhalb unserer Organisation und bei unseren Partnern Bewusstsein zu schaffen und für das Thema zu sensibilisieren;

geeignete Instrumente einschließlich klar definierter Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen in den Bereichen Prävention, Krisenmanagement und Monitoring zu entwickeln und zu implementieren;

im Rahmen unserer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Würde und die Persönlichkeitsrechte des Kindes stehts gewahrt bleiben;

Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik und Wirtschaft sowie Netzwerke in diesem Sinne zu sensibilisieren.

Mit der Verabschiedung dieser Selbstverpflichtung (Kodex) bekunden die Mitglieder der Indienhilfe zugleich ihren Willen, an der Umsetzung derselben zu arbeiten. Nach einer angemessenen Erprobungsphase werden die Erfahrungen ausgewertet und die Maßnahmen überprüft.

Bei mutmaßlichen Verstößen gegen diesen Kodex ist der Vorstand der Indienhilfe verpflichtet, dem nachzugehen. Bei Feststellung von Verstößen sind diese in angemessener Weise zu ahnden.

Instrumente der Policy

Zusätzlich zu dieser Selbstverpflichtung werden in der nächsten Zeit folgende Instrumente und Teilstücke der Child Protection Policy durch den dafür gegründeten AK ausgearbeitet:

  • Tools zur genauen Risiko- Analyse der einzelnen Projekte
  • Maßnahmen im Bereich der Prävention
    • Vorgaben zur Personalpolitik
    • Code of Conduct
    • Konzepte für die Sensibilisierungs- und Fortbildungsarbeit
       
  • Maßnahmen im Bereich von Intervention und Krisenmanagement
    • Handlungsrichtlinien für Verdachtsfälle in und außerhalb der Institution
    • Vorgaben für transparente Kommunikationsstrukturen sowie klare Meldewege innerhalb der Partnerorganisationen und bzgl. der Indienhilfe
  • Instrumente für Monitoring und Evaluation