Eine Welt Kommune Herrsching

Seit vielen Jahren profiliert sich die Gemeinde Herrsching als Eine-Welt-Kommune, vor allem auch durch die Zusammenarbeit mit aktiven Bürgern, z.B. in den Agenda-21-Arbeitskreisen (AK Eine Welt) oder bei der Indienhilfe e.V. mit dem Weltladen Herrsching und der Eine Welt-Station für Globales Lernen sowie dem Standort der Eine Welt-Promotorin Oberbayern Süd, oder im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Chatra bei Kolkata/Indien.

Das Eine Welt-Netzwerk Bayern hat eine Handreichung für die kommunale Eine Welt-Arbeit in Bayern herausgegeben, die HIER als pdf-Datei runtergeladen werden kann. Die Gemeinde Herrsching wird u.a. auf den Seite 20 und 44 als Beispiel aufgeführt für die Schulpartnerschaft zwischen der Christian-Morgenstern-Volksschule Herrsching und den Schulen Chatras (Westbengalen/Indien) und für die kommunale Städtepartnerschaft mit der Kommune Chatra (Westbengalen/Indien).


Herrsching gegen Kinderarbeit

Nahezu 200 Millionen Kinder unter 15 Jahren weltweit arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen. Das bedeutet nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation ILO

  • Zwangsarbeit, Sklaverei, Schuldknechtschaft oder Rekrutierung als Kindersoldaten
  • Prostitution oder Teilnahme an pornografischen Darbietungen
  • Arbeit im Zusammenhang mit Produktion oder Verkauf von Drogen
  • Arbeit, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit der Kindern schädlich ist

Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit werden auch in Herrsching verkauft. Ob Orangensaft, Tee, Kaffee, Kakao, Blumen, Fußbälle, Turnschuhe, Kleidung, Teppiche, Spielzeug oder Natursteine, in all diesen und vielen weiteren Waren kann Kinderarbeit stecken.

In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es inzwischen Beschlüsse, von öffentlicher Hand keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen. Der Stadtratsbeschluss in München vom April 2002 markierte den Anfang einer bundesweiten Bewegung. Herrschinger Eine-Welt-Gruppen unter Federführung der lokalen AGENDA 21 / Arbeitskreis Lebensstile/Eine Welt veranlassten anlässlich des Internationalen Tags gegen Kinderarbeit (12. Juni 2005)  im Herrschinger Gemeinderat folgenden  Beschluss:

"Die Gemeinde Herrsching kauft keine Produkte, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen"

Zur Umsetzung des Beschlusses hat die Gemeinde Herrsching folgende Maßnahmen ergriffen:

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Informationsblatt für alle Mitarbeiter und Institutionen der Gemeinde Herrsching

Die Gemeinde Herrsching hat in der Sitzung vom 19.09.2005 beschlossen, dass im Rahmen ihres Beschaffungswesens keine Produkte mehr gekauft werden, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

Betroffen sind folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden.

  • Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren

  • Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren

  • Blumen

  • Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten

  • Produkte aus Holz

  • Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee

  • Fischereiprodukte wie Shrimps und Garnelen

  • Feuerwerkskörper, Zündhölzer

  • Elektronische Bauteile oder Produkte

Aufträge zur Beschaffung sind deshalb ab 18. April 2006 nur noch mit folgender Maßgabe auszuschreiben:

„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben.

Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“ Sollen Produkte eingekauft werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen könnten, ist ebenfalls ein Zertifikat bzw. eine Selbstverpflichtung vom Verkäufer zu verlangen, mit der er nachweist, dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurde.

Zur Überprüfung der Produkte bei Vergabe und Einkauf:

Produkte mit einem anerkannten Siegel oder von anerkannten Importorganisationen des fairen Handels werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Zur Zeit sind dies folgende Siegel bzw. Organisationen:

  • TransFair-Siegel (z.B. bei Orangensaft, Tee, Kakao, Kaffee)

  • FLP-Siegel (Blumen)

  • Rugmark-Siegel (Teppiche)

  • XertifiX-Siegel (Grabsteine)

  • die Organisationen gepa, El Puente, Dritte-Welt-Partner-Ravensburg

Für diese Produkte sind keine weiteren Nachweise erforderlich.

Bei Produkten ohne ein entsprechendes Siegel oder von anderen Importeuren, müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, worin entweder bestätigt wird,

  • dass weder sie noch ihre Zulieferfirmen die Produkte mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und / oder bearbeitet haben oder

  • dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt (z.B. wirksame Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe erarbeitet, Maßnahmen zur Rehabilitierung oder sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder durchführt oder Maßnahmen trifft, um die Einkommenssituation der Familien zu verbessern).

Die Selbstverpflichtungserklärung ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen bzw. muss von dem jeweiligen Handelspartner beim Einkauf vorliegen.

In der Anlage erhalten Sie einen Vordruck für eine Selbstverpflichtungserklärung. Wir bitten Sie, jeweils einen Abdruck der abgegebenen Erklärung mit einem Vermerk, um welches Produkt es sich handelt, an das Hauptamt zu schicken. Sie brauchen die Erklärung nicht auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, dafür wird die Gemeinde bis April 2006 einen geeigneten Verfahrensablauf entwickeln.

Uns allen ist klar, dass wir durch diese Maßnahmen nicht ab April 2006 nur noch Produkte beschaffen oder einkaufen werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder bearbeitet wurden. Aus der Erfahrung anderer Städte und Gemeinden ist aber bekannt, dass viele Firmen und Händler dem Thema aufgeschlossen gegenüber stehen und bereit sind, gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. In diesem ersten Schritt geht es deshalb darum die Wirtschaft auf das Thema aufmerksam zu machen und die Kräfte in der Wirtschaft zu stärken, die sich auf Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit einlassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kalz, Zi. 203, Tel. 08152/374- 38, Email f.kalz@herrsching.de.

C. Hollacher

1. Bürgermeisterin

Weitere Informationen:

Download Informationsblatt (pdf 68 KB)

Download Selbstverpflichtungserklärung (pdf 69 KB)

www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de